{"id":7170,"date":"2021-11-28T18:00:08","date_gmt":"2021-11-28T17:00:08","guid":{"rendered":"https:\/\/schaich-chemie.de\/?page_id=7170"},"modified":"2021-11-28T18:07:54","modified_gmt":"2021-11-28T17:07:54","slug":"ogolne-warunki-sprzedazy-german-version","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/schaich-chemie.de\/pl\/ogolne-warunki-sprzedazy-german-version\/","title":{"rendered":"Og\u00f3lne warunki sprzeda\u017cy"},"content":{"rendered":"<section class=\"kc-elm kc-css-579785 kc_row\"><div class=\"kc-row-container  kc-container\"><div class=\"kc-wrap-columns\"><div class=\"kc-elm kc-css-625617 kc_col-sm-12 kc_column kc_col-sm-12\"><div class=\"kc-col-container\">\n<div class=\"kc-elm kc-css-580926 kc-title-wrap \">\n\n\t<h1 class=\"kc_title\">Og\u00f3lne warunki sprzeda\u017cy - wersja w j\u0119zyku niemieckim<\/h1>\n<\/div>\n<div class=\"kc-elm kc-css-817373\" style=\"height: 24px; clear: both; width:100%;\"><\/div><div class=\"kc-elm kc-css-678093 kc_text_block\"><\/p>\n<p>Verkaufs- und Lieferbedingungen Pr\u00e4ambel<br \/>Wir liefern an Unternehmen im Sinne des \u00a714 BGB, juristische Personen des \u00f6ffentlichen Rechts und \u00f6ffentlich-rechtliche Sonderverm\u00f6gen grunds\u00e4tzlich nur zu den nachfolgenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Die ausnahmsweise Geltung anderer Bedingungen \u2013 insbesondere Einkaufsbedingungen des Abnehmers \u2013 setzt eine ausdr\u00fcckliche schriftliche Best\u00e4tigung unsererseits voraus.<\/p>\n<p>\u00a71 Angebot und Annahme<\/p>\n<p>a) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Auftr\u00e4ge sind f\u00fcr uns erst verbindlich, wenn und soweit wir sie schriftlich best\u00e4tigt oder mit deren Auff\u00fchrung begonnen haben. M\u00fcndliche Vereinbarungen, Zusagen und Garantien unserer Angestellten \u2013 ausgenommen Organe, Prokuristen und Generalbevollm\u00e4chtigte \u2013 im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss werden erst durch unsere schriftliche Best\u00e4tigung verbindlich. Ein Verzicht auf das Schriftformerfordernis muss selbst wieder schriftlich erfolgen. Die Schriftform wird stets durch Telefax und E-Mail gew\u00e4hrt.b) Erg\u00e4nzende Klauseln zur Warenbezeichnung wie \u201ecirca\u201c, \u201ewie bereits geliefert\u201c, \u201ewie gehabt\u201c oder \u00e4hnliche Zus\u00e4tze beziehen sich in unseren Angeboten ausschlie\u00dflich auf die Qualit\u00e4t oder Quantit\u00e4t der Ware, nicht aber auf den Preis. Solche Angaben in Bestellungen werden von uns entsprechen verstanden und ggf. ist eine Best\u00e4tigung entsprechend gemeint.<br \/>c) Mengenangaben gelten stets als ungef\u00e4hr. Sicherheitstechnisch- und abf\u00fcllbedingte Abweichungen von 10% +\/- gelten als vertragsgem\u00e4\u00df bei Lieferungen in Aufsetz-, festverbundenen Tanks oder Silofahrzeugen. Solche Mengenabweichungen werden in der Rechnung dementsprechend mindernd oder erh\u00f6hend voll ber\u00fccksichtigt.<\/p>\n<p>\u00a72 Kaufpreis und Zahlung<br \/>a) Unsere Preise verstehen sich grunds\u00e4tzlich zuz\u00fcglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, insbesondere unter Ber\u00fccksichtigung des jeweiligen Lieferorts. Die Berechnung erfolgt aufgrund der von uns oder unserem Lieferwerk festgestellten Mengen bzw. Gewichte erfolgen, wenn die Feststellung mittels geeichter Waagen erfolgt ist und die Waren auf unsere Gefahr transportiert worden sind.<br \/>b) Der Kaufpreis ist zahlbar netto Kasse bei Lieferung der Ware, soweit nichts anderes schriftlich vereinbart ist.<br \/>c) Im Falle des Verzuges berechnen wir Verzugszinsen in H\u00f6he von 8 Prozentpunkten \u00fcber dem Basiszinssatz und behalten uns vor, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen. d) Wechsel und Schecks werden nur erf\u00fcllungshalber und bei entsprechender Vereinbarung angenommen; sie gelten als Zahlung, wenn sie vorbehaltslos eingel\u00f6st sind. Bank\u00fcbliche Spesen gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<br \/>e) Der K\u00e4ufer darf gegen unsere Kaufpreisforderung nur mir unstreitigen oder rechtskr\u00e4ftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Zur\u00fcckbehaltungsrechte stehen ihm nur zu, soweit sie auf demselben Vertragsverh\u00e4ltnis beruhen.<br \/>f) Ger\u00e4t der K\u00e4ufer mit der Bezahlung einer unserer Rechnungen in Verzug, so werden unsere s\u00e4mtlichen Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung sofort f\u00e4llig \u2013 ungeachtet etwaiger Annahme von Wechseln und Schecks. Wir sind dann weiter berechtigt, Barzahlung vor einer eventuellen weiteren Lieferung zu verlangen. Wird der Zahlungsverzug auch innerhalt einer angemessenen Nachfrist nicht beseitigt, so sind wir berechtigt, vom Vertrag zur\u00fcckzutreten und Schadenersatz wegen Verz\u00f6gerung oder Nichterf\u00fcllung der Leistung zu verlangen. Das gilt insbesondere f\u00fcr vereinbarte, aber noch wesentliche Verm\u00f6gensverschlechterung des K\u00e4ufers hinweisen, sind wir berechtigt, Barzahlung vor Lieferung der Ware auch dann zu verlangen, wenn zuvor etwas anderes vereinbart war, sowie unsere nicht verj\u00e4hrten Forderungen aus der laufenden Gesch\u00e4ftsverbindung f\u00e4llig zu stellen.<\/p>\n<p>\u00a73 Lieferung<br \/>a) Die vereinbarten Lieferfristen und \u2013Termine gelten stets uns ungef\u00e4hr, wenn nicht ein fester Termin ausdr\u00fccklich vereinbart ist.<br \/>b) Bei Lieferungen, die unseren Betrieb nicht ber\u00fchren (Streckengesch\u00e4fte) sind Liefertermin und \u2013frist eingehalten, wenn die Ware das Lieferwerk so rechtzeitig verl\u00e4sst, dass bei \u00fcblicher Transportzeit die Lieferung rechtzeitig beim Empf\u00e4nger eintrifft.<br \/>c) Ereignisse h\u00f6herer Gewalt \u2013 wozu auch \u00f6ffentlich-rechtliche Beschr\u00e4nkungen sowie Streik und Aussperrung geh\u00f6ren \u2013 berechtigen uns, vom Vertrage zur\u00fcckzutreten. Schadenersatz wegen Pflichtverletzung ist in solchen F\u00e4llen ausgeschlossen. Dies gilt auch bei nicht rechtzeitiger Selbstbelieferung durch unseren Vorlieferanten, die wir nicht verschuldet haben. Wir sind verpflichtet, den K\u00e4ufer von solchen Ereignissen unverz\u00fcglich zu informieren. Der K\u00e4ufer ist dann ebenfalls berechtigt, vom Vertrage zur\u00fcckzutreten. Wir haften nicht bei Unm\u00f6glichkeit oder Verz\u00f6gerung der Erf\u00fcllung von Lieferverpflichtungen, wenn und soweit die Unm\u00f6glichkeit oder Verz\u00f6gerung auf vom K\u00e4ufer veranlassten Umst\u00e4nden, insbesondere darauf beruhen, dass er seine \u00f6ffentlich \u2013 rechtlichen Verpflichtungen im Zusammenhang mit der europ\u00e4ischen VO (EG) Nr. 1907\/2006 (REACH-Verordnung) in der jeweils g\u00fcltigen Fassung erf\u00fcllt.<\/p>\n<p>\u00a74 Versendung und Annahme<br \/>a) Die Gefahren des Transports ab Lieferstelle gehen stets zu Lasten des K\u00e4ufers, auch bei frachtfreien Lieferungen bzw. Lieferungen frei Haus.<br \/>b) Bei Abholung von der Lieferstelle obliegen dem K\u00e4ufer bzw. seinen Beauftragten das Beladen des Fahrzeugs und die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften bzgl. des Gefahrguttransports.<br \/>c) Das Abladen und Einlagern der Ware ist in jedem Falle Sache des K\u00e4ufers.<br \/>d) Bei Lieferungen in Tankfahrzeugen und Aufsetztanks hat der Empf\u00e4nger f\u00fcr einen einwandfreien technischen Zustand seiner Tanks oder sonstigen Lagerbeh\u00e4lter zu sorgen und den Anschluss der Abf\u00fcllleitungen an sein Aufnahmesystem in eigener Verantwortung zu veranlassen. Unsere Verpflichtung beschr\u00e4nkt sich auf die Bedienung der fahrzeugeigenen Einrichtungen. e) Soweit unsere Mitarbeiter beim Abladen bzw. Abtanken dar\u00fcber hinaus behilflich sind und hierbei Sch\u00e4den an der Ware oder sonstige Sch\u00e4den verursacht, handeln sie auf das alleinige Risiko des K\u00e4ufers und nicht als unsere Erf\u00fcllungsgehilfen. Die kosten f\u00fcr Stand- und Wartezeiten gehen zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>\u00a75 Verpackung<br \/>a) Sofern unsere Lieferungen in Leihgebinden erfolgen, sind diese sp\u00e4testens innerhalb von 30 Tagen nach Eintreffen beim K\u00e4ufer von diesem in entleertem, einwandfreiem Zustand auf seine Rechnung und sein Risiko an uns zur\u00fcckzusenden oder ggf. frei unserem Fahrzeug gegen Empfangsbest\u00e4tigung zur\u00fcckzugeben.<br \/>b) Kommt der K\u00e4ufer der unter a) genannten Verpflichtungen nicht fristgem\u00e4\u00df nach, sind wir berechtigt, f\u00fcr die \u00fcber 30 Tage hinausgehende Zeit eine angemessene Geb\u00fchr zu berechnen und nach erfolgloser Fristsetzung zur R\u00fcckgabe unter Anrechnung der vorgenannten Geb\u00fchr den Wiederbeschaffungspreis zu verlangen.<br \/>c) Die angebrachten Kennzeichen d\u00fcrfen nicht entfernt werden. Leihverpackung darf nicht vertauscht und nicht mit anderem Gut bef\u00fcllt werden. F\u00fcr Wertminderungen, Vertauschen und Verlust als Lagerbeh\u00e4lter oder Weitergabe an Dritte ist unzul\u00e4ssig, soweit dies nicht vorher schriftlich vereinbart ist.<br \/>d) Bei Lieferungen in Kesselwagen hat der K\u00e4ufer in eigener Verantwortung f\u00fcr schnellste Entleerung und R\u00fccksendung an uns oder die angegebene Anschrift zu sorgen. Im Falle einer vom K\u00e4ufer zu vertretender Verl\u00e4ngerung der Standzeit in seinem Betrieb geht die hierf\u00fcr anfallende Kesselwagenmiete zu Lasten des K\u00e4ufers.<\/p>\n<p>\u00a76 Eigentumsvorbehalt<br \/>a) Das Eigentum an der Ware geht erst mit restloser Bezahlung des Kaufpreises und aller anderen, auch der k\u00fcnftigen entstehenden Forderungen aus der Gesch\u00e4ftsverbindung mit uns auf den K\u00e4ufer \u00fcber. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung unserer Saldoforderung.<br \/>b) Solange der K\u00e4ufer seine Verbindlichkeiten uns gegen\u00fcber ordnungsgem\u00e4\u00df erf\u00fcllt, ist er zur Weiterverwendung der Vorbehaltsware im \u00fcblichen Gesch\u00e4ftsgang unter der Bedingung befugt, dass seine Forderungen aus der Weiterver\u00e4u\u00dferung uns gegen\u00fcber ordnungsgem\u00e4\u00df e) auf uns \u00fcbergehen.<br \/>c) Falls der K\u00e4ufer seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach einer Nachfristsetzung nicht nachkommt, sind wir berechtigt, ohne weitere Nachfristsetzung und ohne R\u00fccktrittserkl\u00e4rung die Vorbehaltsware heraus zuverlangen. Zum Zwecke der R\u00fccknahme sind wir ggf. berechtigt, den Betrieb des K\u00e4ufers zu betreten.<br \/>d) Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt f\u00fcr uns, ohne uns zu verpflichten. Wir gelten als Hersteller i.S.d. \u00a7\u00a7947,948 BGB von Vorbehaltsware mit fremden Waren.<br \/>e) Der K\u00e4ufer tritt hiermit dir durch Weiterver\u00e4u\u00dferung der Vorbehaltsware entstehenden Anspr\u00fcchen gegen Dritte zur Sicherung aller unserer Forderungen an uns ab. Ver\u00e4u\u00dfert der K\u00e4ufer Ware, an der wir gem\u00e4\u00df Buchstabe d) nur anteiliges Eigentum haben, so zediert er uns die Anspr\u00fcche gegen die Dritten zum entsprechenden Teilbetrag. Verwendet der K\u00e4ufer die Vorbehaltsware im Rahmen eines Werk- (oder \u00e4hnlichen) Vertrages, so tritt er die (Werklohn-) forderung an uns ab.<br \/>f) Der K\u00e4ufer ist bei ordnungsgem\u00e4\u00dfen Gesch\u00e4ftszugang zur Einziehung der Forderungen aus einer Weiterverwendung der Vorbehaltsware erm\u00e4chtigt. Werden uns Tatsachen bekannt, die auf eine wesentliche Verm\u00f6gensverschlechterung des K\u00e4ufers hinweisen, so hat der K\u00e4ufer auf unser Verlangen die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen, sich jeder Verf\u00fcgung \u00fcber die Forderungen zu enthalten, uns alle erforderlichen Ausk\u00fcnfte \u00fcber den Bestand der in unserem Eigentum stehenden Waren und die an uns abgetretenen Forderungen auszuh\u00e4ndigen. Zugriffe Dritter auf die Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen sind uns unverz\u00fcglich mitzuteilen.<br \/>g) \u00dcbersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherungen die Gesamtforderung gegen den K\u00e4ufer um mehr als 50%, so sind wir auf Verlangen des K\u00e4ufers insoweit zu Freigaben von Sicherheiten unserer Wahl verpflichtet.<\/p>\n<p>\u00a77 Haftung f\u00fcr Sachm\u00e4ngel<br \/>a) Die geschuldeten inneren und \u00e4u\u00dferen Eigenschaften der Ware bestimmen sich nach den vereinbarten Spezifikationen, mangels solcher nach unseren Produktbeschreibungen, Kennzeichnungen und Spezifikationen, mangels solcher nach \u00dcbung und Handelsbrauch. Bezugnahmen auf Normen und \u00e4hnliche Regelwerke, Angaben in Sicherheitsdatenbl\u00e4ttern, Angaben zu Verwendbarkeit der Waren und Aussagen in Webemitteln sind keine Zusicherungen oder Garantien, ebenso wenig Konformit\u00e4tserkl\u00e4rungen. Insbesondere stellen einschl\u00e4gig identifizierte Verwendungen nach der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907\/2006 weder eine Vereinbarung einer entsprechenden vertraglichen Beschaffenheit noch eine nach dem Vertrag vorausgesetzte Verwendung dar.<br \/>b) Wird der K\u00e4ufer in Wort, Schrift oder durch Versuche von uns beraten, so geschieht dies nach bestem Wissen, jedoch ohne Haftung f\u00fcr uns, und befreit den K\u00e4ufer nicht von der eigenen Pr\u00fcfung der gelieferten Ware auf ihre Eignung f\u00fcr die beabsichtigten Verfahren und Zwecke.<br \/>c) F\u00fcr Untersuchungen der Ware und Anzeige von M\u00e4ngeln gelten die gesetzlichen Vorschriften wie z.B. \u00a7377 HGB mit der Ma\u00dfgabe, dass der K\u00e4ufer uns M\u00e4ngel der Ware schriftlich anzuzeigen hat. Wird die Ware in Versandst\u00fccken geliefert, so hat er zus\u00e4tzlich die Etikettierung eines jeden einzelnen Versandst\u00fcckes auf \u00dcbereinstimmung mit der Bestellung zu Pr\u00fcfen. Au\u00dferdem hat er sich vor dem Abtanken durch Probenahme nach den handels\u00fcblichen Gepflogenheiten von der vertragsgem\u00e4\u00dfen Beschaffenheit der Ware zu \u00dcberzeugen.<br \/>d) Bei berechtigter, fristgem\u00e4\u00dfer M\u00e4ngelr\u00fcge k\u00f6nnen wir nach unserer Wahl den Mangel beseitigen oder eine mangelfreie Ware liefern (Nacherf\u00fcllung). Bei Fehlschlagen oder Verweigerung der Nacherf\u00fcllung stehen dem K\u00e4ufer die gesetzlichen Rechte zu. Ist der Mangel nicht erheblich und\/oder ist die Ware bereits ver\u00e4u\u00dfert, verarbeitet oder umgestaltet, steht ihm nur das Minderungsrecht zu.<br \/>e) Weitere Anspr\u00fcche sind nach Ma\u00dfgabe des \u00a78 ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere f\u00fcr Anspr\u00fcche auf Ersatz von Sch\u00e4den, die nicht an der Ware selbst entstanden sind (Mangelfolgesch\u00e4den).<\/p>\n<p>\u00a78 Allgemeine Haftungsbegrenzung und Verj\u00e4hrung<br \/>a) Wegen Verletzung vertraglicher und au\u00dfervertraglicher Pflichten, insbesondere wegen Unm\u00f6glichkeit, Verzug, Verschulden bei Vertragsanbahnung und unerlaubter Handlung haften wir \u2013 auch f\u00fcr unsere leitenden Angestellten und sonstigen Erf\u00fcllungsgehilfen \u2013 nur in F\u00e4llen des Vorsatzes und der groben Fahrl\u00e4ssigkeit, beschr\u00e4nkt auf den bei Vertragsschluss voraussehbaren vertragstypischen Schaden. Im \u00dcbrigen ist unsere Haftung, auch f\u00fcr Mangel und Mangelfolgesch\u00e4den, ausgeschlossen.<br \/>b) Diese Beschr\u00e4nkungen gelten nicht bei schuldhaftem Versto\u00df gegen wesentliche Vertragspflichten, soweit die Erreichung des Vertragszwecks gef\u00e4hrdet wird, in F\u00e4llen unserer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Verletzung des Lebens, des K\u00f6rpers oder der Gesundheit und auch dann nicht wenn und soweit wir M\u00e4ngel der Sache arglistig verschwiegen oder deren Abwesenheit garantiert haben. Die Regeln \u00fcber die Beweislast bleiben hiervon unber\u00fchrt.<br \/>c) Soweit nichts anderes vereinbart verj\u00e4hren vertragliche Anspr\u00fcche, die dem K\u00e4ufer gegen uns aus Anlass und im Zusammenhang mit der Lieferung der Ware und unseren sonstigen Leistungen entstehen, ein Jahr nach Ablieferung der Ware. Davon unber\u00fchrt bleiben unsere Haftung aus vors\u00e4tzlichen und grob fahrl\u00e4ssigen Pflichtverletzungen, schuldhaft herbeigef\u00fchrten Sch\u00e4den des Lebens, des K\u00f6rpers und der Gesundheit.<\/p>\n<p>\u00a79 REACH Gibt der K\u00e4ufer uns eine Verwendung gem\u00e4\u00df Artikel 37-2 der Verordnung (EG) Nr. 1907\/2006 des Europ\u00e4ischen Parlaments und des Rates zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschr\u00e4nkung chemischer Stoffe (REACH-Verordnung) bekannt, die eine Aktualisierung der Registrierung oder des Stoffsicherheitsberichtes erforderlich macht oder die eine andere Verpflichtung nach der REACH-Verordnung ausl\u00f6st, tr\u00e4gt der K\u00e4ufer alle nachweisbaren Aufwendungen. Wir haften nicht f\u00fcr Lieferverz\u00f6gerungen, die durch die Bekanntgabe dieser Verwendung und die Erf\u00fcllung der entsprechenden Verpflichtungen nach der REACH-Verordnung durch uns entstehen. Sollte es aus Gr\u00fcnden des Gesundheits- oder Umweltschutzes nicht m\u00f6glich sein, diese Verwendung als identifizierte Verwendung einzubeziehen und sollte der K\u00e4ufer entgegen unserem Rat beabsichtigt, die Ware in der Weise zu nutzen, von der wir abgeraten haben, k\u00f6nnen wir vom Vertrag zur\u00fccktreten. Irgendwelche Rechte gegen uns kann der K\u00e4ufer aus den vorstehenden Regeln nicht herleiten.<\/p>\n<p>\u00a710 Gerichtsstand, anzuwendendes Recht, salvatorische Klausel<br \/>a) Gerichtsstand ist nach unserer Wahl unser Firmensitz oder der Sitz des K\u00e4ufers.<br \/>b) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts und der jeweils geltenden Fassung (\u00dcbereinkommen der Vereinten Nationen \u00fcber Vertr\u00e4ge f\u00fcr den internationalen Warenkauf CISG vom 11.04.1980)<br \/>c) Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden, so sollen an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beidseitigen Interessen am n\u00e4chsten kommen.<\/p>\n<p>\n<\/div><\/div><\/div><\/div><\/div><\/section>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":8,"featured_media":0,"parent":0,"menu_order":147,"comment_status":"closed","ping_status":"closed","template":"","meta":{"_acf_changed":false,"inline_featured_image":false,"footnotes":""},"class_list":["post-7170","page","type-page","status-publish","hentry"],"acf":[],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/schaich-chemie.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7170","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/schaich-chemie.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages"}],"about":[{"href":"https:\/\/schaich-chemie.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/types\/page"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/schaich-chemie.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/users\/8"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/schaich-chemie.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=7170"}],"version-history":[{"count":0,"href":"https:\/\/schaich-chemie.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/pages\/7170\/revisions"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/schaich-chemie.de\/pl\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=7170"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}